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1.GELTUNGSBEREICH
Alle Leistungen von Marketing à la Carte  erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern auch wenn bei künftigem Vertragsabschluß darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich Marketing à la Carte diesen ausdrücklich schriftlich unterwirft.
 

2.VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Marketing à la Carte schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem Umfang. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn Marketing à la Carte nach Zugang von Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.

 

3.HONORARANSPRUCH, PREISE, STEUERN UND GEBÜHREN
a.HONORAR

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
b.PREISE
Es gelten die in der Auftragbestätigung, in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Zell am See, ohne Steuern und Gebühren in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. Marketing à la Carte ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen.
Marketing à la Carte ist ferner berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ergeben sich Preisänderungen, welche durch Marketing à la Carte nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen und – reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen auf die von Marketing à la Carte erbrachten Leistungen haben, so ist Marketing à la Carte dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Für wiederkehrende Dienstleistungen (z.B. Google Kampagnenbetreuung) die über mehrere Jahre gehen, ist es Marketing à la Carte möglich zum Jahreswechsel den Stundensatz anzupassen.

c.ZUSATZAUFWENDUNGEN
Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von Marketing à la Carte nach Aufwand verrechnet.
d.REISEKOSTEN
Die Spesen für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

4.SUBUNTERNEHMER
Marketing à la Carte ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von Marketing à la Carte als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

5.PRÄSENTATIONEN
Für die Teilnahme an Präsentationen steht gemäß Richtlinien der Wirtschaftskammer Österreich ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Marketing à la Carte nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Marketing à la Carte; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Marketing à la Carte nicht zulässig.

6.MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde erkennt an, dass Marketing à la Carte für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Marketing à la Carte über  erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Auftragsausführung von Marketing à la Carte bekannt werden. Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. erforderliche Räumlichkeiten, Hardware, Software, Klimatisierung) mit der vereinbarten dem Stand der Technik entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

 

7.LIEFERUNG
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a.Datum der Auftragsbestätigung.
b.Datum der anbotskonformen Bestellung durch den Kunden.
c.Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen.
d.Datum, an dem Marketing à la Carte eine vor Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung Anzahlung oder Sicherheit erhält.
e.Marketing à la Carte ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

 

8.LEISTUNG
Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung beziehungsweise im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.

a.ANGEBOT
Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit Marketing à la Carte und dem Kunden unter gesonderter Verrechnung vereinbart werden.
b.PFLICHTENHEFT
Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von Marketing à la Carte eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger Zeichnung zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen.

 

9.ABNAHME
Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Lieferung als abgenommen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.

 

10.GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT
Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferungen gemäß Punkt 3.1. auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. 

 

11.ZAHLUNG
Vereinbarter Zahlungsort ist Zell am See. Die Zahlung erfolgt netto Kassa, spesenfrei. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Annahme von diskontfähigen und ordnungsgemäß vergebührten Wechseln behält sich Marketing à la Carte vor, erfolgt aber jedenfalls nur zahlungshalber. Gutschriften über erhaltene Wechsel und Schecks gelten vorbehaltlich des richtigen Eingangs des Wertes. Die daraus entstehenden Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Marketing à la Carte übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen angelastet. Als Verzugszinsen gelten 3,5% über dem jeweiligen zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges gültigen 3-Monats-Euribor als vereinbart.

 

12.GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist für von Marketing à la Carte gelieferte Waren und Leistungen beträgt 24 Monate für Hardware, Software und sonstige Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Punkt 9 dieser AGB. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Marketing à la Carte entweder durch Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert angezeigt hat. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten beziehungsweise vom Kunden selbst vorgenommen werden. Marketing à la Carte übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Lager- und Betriebsbedingungen) von Marketing à la Carte beziehungsweise deren Subunternehmer und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Marketing à la Carte wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel ordnungsgemäß beheben, wobei der Kunde alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen beziehungsweise Daten der Marketing à la Carte zur Verfügung zu stellen hat.

 

14.HAFTUNG
Marketing à la Carte haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet, bei leichter Fahrlässigkeit haftet Marketing à la Carte nicht für Folgeschäden und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt. Marketing à la Carte übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die Marketing à la Carte vom Auftraggeber übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotographien, Texten und dergleichen. Für den Fall, dass Marketing à la Carte wegen eines solchen Falles selbst durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist Marketing à la Carte einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Auftraggeber zu verweisen und andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, Marketing à la Carte für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen. Marketing à la Carte haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.

 

15.GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, LIZENZRECHTE UND URHEBERRECHTE
Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei Marketing à la Carte beziehungsweise der Lieferanten. Bei selbst hergestellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen von Marketing à la Carte, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.

 

16.BESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG
Marketing à la Carte vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
Marketing à la Carte ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird Marketing à la Carte diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

17.GEHEIMHALTUNG
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Marketing à la Carte nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an Marketing à la Carte zurückzustellen. Marketing à la Carte verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Pläne, Skizzen, Konzepte und Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der Marketing à la Carte. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Marketing à la Carte, auch wenn für eventuelle Präsentationen Zahlungen geleistet wurden.

 

18.DATENSCHUTZ

Marketing à la Carte und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Personenbezogene Daten, die Marketing à la Carte beziehungsweise dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. Marketing à la Carte ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Marketing à la Carte haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber Marketing à la Carte aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. 

 

19.KOMPENSATION
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

 

20.RÜCKTRITT
Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von Marketing à la Carte zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Marketing à la Carte ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
a.wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b.wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von Marketing à la Carte weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c.wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist Marketing à la Carte verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen.
Sollte der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen schaffen, dass die Ausführung des Auftrages ermöglicht wird, so steht Marketing à la Carte das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von Marketing à la Carte sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch Marketing à la Carte ist dieser berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

 

21.VEREINBARUNG DER SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und sind daher unzulässig.

22. AKTUALITÄT
Marketing à la Carte ist um die Richtigkeit und Aktualität aller bereitgestellter Informationen insbesondere der Webseite bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Marketing à la Carte übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Marketing à la Carte behält es sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

23.UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommende Bestimmung.

 

24.GERICHTSSTAND, RECHT UND VERTRAGSSPRACHE
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und Marketing à la Carte gilt ausschließlich österreichisches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner ist österreichisches Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Firmensitz von Marketing à la Carte in Zell am See.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketing à la Carte GmbH​

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